Saisoneröffnung unter Coronabedingungen

29.03.2021 // Tenniskreis Marburg

Was ist bei der Eröffnung im Corona-Lockdown zu beachten?
Die Freiluftsaison steht vor der Tür, das Wetter passt und die Lust, wieder auf dem Tennisplatz zu stehen, ist allgegenwertig. Einige Vereine haben Ihre Plätze bereits vergangenes Wochenende eröffnet, andere folgen am kommenden Osterwochenende. Doch was ist eigentlich alles zu beachten – gerade jetzt, wo das Infektionsgesehen wieder steigt? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Die Hessische Landesregierung hat die Anfang März beschlossenen Maßnahmen für den Sport zuletzt bis einschließlich 18. April verlängert. Grundsätzlich gilt: es dürfen maximal fünf Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten in Gruppen trainieren. Doppel sind somit nur mit Personen aus maximal zwei verschiedenen Hausständen möglich.

Folgend sind alle wichtigen Regelungen gemäß der Auslegungshinweise der Hess. Landesregierung zusammengefasst:

Freizeit- und Amateursport kann lediglich allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen, bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Übungsleiter und Betreuer werden beim genannten Personenkreis nicht berücksichtigt.
Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben.
Alle Sportanlagen dürfen gleichzeitig von mehreren Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen genutzt werden.
Es muss gewährleistet sein, dass sich die Gruppen in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt.
Es ist auch beim Betreten und Verlassen auf den Abstand zwischen den Personen(-gruppen) zu achten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, sodass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden.
Vereins- und Versammlungsräume sind grundsätzlich geschlossen.
Clubgaststätten dürfen nur zum Außer-Haus-Geschäft (Abholung & Lieferung) öffnen
Der HTV empfiehlt darüber hinaus bzw. dennoch:

die Durchführung von Einzeltraining
die Schließung der Dusch- und Umkleideräume
die Umsetzung einer Anwesenheitsdokumentation (z.B. mit ViGuard)

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