Aktualisierung der Coronamassnahmen

04.03.2022 // Tenniskreis Marburg

3G in Tennishallen
Erste Corona-Lockerungen seit November
Seit heute, den 04. März, gilt in Hessen eine neue Corona-Schutzverordnung, die zum ersten Mal seit November Lockerungen für den Tennissport beinhaltet.

Grundlegend gilt noch immer:
Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Es wird auch weiterhin zwischen Sport im Freien und Sport in gedeckten Anlagen unterschieden. Allerdings gilt in gedeckten Sportstätten (z.B. Tennishallen) ab sofort die 3G-Regel – nicht mehr länger die 2G-Plus-Regel.

Heißt: In einer Tennishalle dürfen nun alle Personen anwesend sein, welche die 3G-Regel erfüllen (Geimpfte, Genesene und Getestete).

Im Freien ist das Sportreiben – wie bisher – vollumfänglich und ohne Einschränkungen für alle Personen möglich.

Wann gilt man als getestet? Wer ist für die Einhaltung der 3G-Regel verantwortlich? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier: https://www.htv-tennis.de/coronamaßnahmen

Die neue Verordnung gilt ab sofort und soll mit Ablauf des 19. März außer Kraft treten. Es ist davon auszugehen, dass dann alle größeren Einschränkungen – also auch die 3G-Regel in Sporthallen – wegfallen werden. Natürlich werden wir zu gegebenem Zeitpunkt noch einmal detailliert darüber informieren.

04.03.2022

690x420-CoSchuV_Mrz22.ae9

Suche


www.elektroplan.de

Tenniskreis 44-Marburg e.V.

Hans-Jürgen Schneider
Donaustraße 15
35260 Stadtallendorf

Telefon: +49 6428 9301-0
Fax: +49 6428 9301-33

E-Mail Kontakt